Sehr geehrte Initiative „Handymast“!
Um Sie in Ihren Bemühungen betr. „besseren Standort“ zu unterstützen übermittle ich:
1. press release der WHO vom 31.05.2011 wonach RF-EMF (Radiofrequencies = Hochfrequente elektromagnetische Felder – wie sie von Mobilfunksendern etc. ausgehen) als mögliches menschliches Karzinogen Stufe 2B eingestuft wurden (von WHO und IARC), und zwar auf Basis von wissenschaftlichen Daten.
11-05-31-press release-pr208_e.pdf
2. Leitfaden Senderbau = Herausgeber AUVA (entspricht in etwa INAIL in Italien), „Anleitung“ wie bei Sendererrichtung vorgegangen werden sollte. Summe der Expositionen sollte max. 1 Milliwatt/me = 0,6 V/m betragen…
12-05-08-864457_Leitfaden_Senderbau_LSB.pdf
3. Internationale Versicherungen und Rückversicherungen stufen EMF als „emerging risk“ ein und lehnen die Deckung von ev. Gesundheitsrisken ab … die Vers. Branche hat aus Asbest „gelernt“…
02-05-16-EMF and the Insurance Industry – London Vortrag 20.doc
04-02-02-Aus der Süddeutschen Zeitung.doc
4. und last, but not least, die „sentenza di Brescia“. INAIL ist allerdings in Rekurs (Cassazione) gegangen, das Cassazione-Urteil steht noch aus.
10-02-23-sentenza per esteso.pdf
10-02-23-Levis commento alla sentenza di Brescia.pdf
Mit freundlichen Grüssen
Eva Marsalek
Plattform Mobilfunk-Initiativen – PMI:
Mitgliedsverein des Umweltdachverbandes
Mitglied des ÖNORMEN-Ausschusses EMV/EMF
Mitglied der WHO-Arbeitsgruppe (2003) “Anwendung des Vorsorgeprinzips auf EMF”