PM Grüne: Kubaturbonus II – Risiko der Spekulation

Kubaturbonus II: Nicht nur Beitrag zur Energieeffizienz, sondern auch Geschenk an Wohnungseigentümer mit großem Risiko der Spekulation

Die Landesregierung will nun auf Vorschlag von Landesrat Laimer den 2009 eingeführten „Kubaturbonus“ von bisher zulässigen 200 Kubikmetern und mit einer maximale Erhöhung der Gebäudehöhe um 1 m erheblich ausweiten. Wie auf staatlicher Ebene soll der Kubaturbonus nun 20% erreichen dürfen, mit der Einschränkung, dass zusätzliche Kubatur nur verwirklicht werden kann, falls ein Gebäude energetisch saniert wird.

Damit würde der bislang vorwiegend auf Einfamilienhäuser anwendbare 200-m2 -Bonus sprunghaft ausgeweitet. Vor allem in Bozen und Meran können damit größere Wohnhäuser und Kondominien problemlos um eine Etage erhöht werden. „Man kann – so LR Laimer – eine Etage dazu bauen, diese verkaufen und sich damit die Sanierung finanzieren.“

  • Vielfach aber wäre nicht nur die Sanierung finanzierbar, sondern überdies würde auch ein großer Spekulationsanreiz geschaffen, zumal dann, wenn die Kubatur auch unterirdische Baurechte umfasst;
  • Ortsbilder wären stark gefährdet, da sehr viele Mehrfamilienhäuser in der Altstadt bzw. in Zentrumsnähe liegen. Die Sanierung würde mit einer zwangsläufig stattfindenden Dach- und Fassadenänderung die Ortsbilder in besonderer Weise negativ verändern;
  • Ferner ist zu fragen, ob auch bereits mittels Kubaturbonus seit 2009 erweiterte Häuser nach der ersten Erweiterung von 200 m3 nun womöglich nochmals um 20% zulegen dürfen – gewissermaßen als „Bonus zum Bonus“.

Auch trifft nicht zu, dass die bisherige Regelung einen zu geringen Anreiz geboten habe: Wenn etwa LR Laimer behauptet, in Meran habe der „alte“ Bonus noch zu „keiner einzigen“ energetischen Sanierung geführt, so ist dies nicht korrekt: In Meran wurden bereits im September 2010 18 Konzessionen erteilt und insgesamt 58 Anträge zur energetischen Sanierung eingebracht.

Auch aus gesetzgeberischer Sicht ist das Vorgehen der Landesregierung problematisch: Durch Gesetz soll festgelegt werden, dass der Kubaturbonus 20% des Baubestands betragen kann. „Einschränkungen bei Ensemble-. bzw. Denkmalschutz würden dann in einem zweiten Moment per Durchführungsverordnung erlassen“, so LR Laimer. Warum aber werden diese Einschränkungen nicht auch mit Landesgesetz geregelt? Werden Auflagen der Denkmalpflege nur mit Durchführungsverordnung erlassen, so können sie problemlos bei jeder Sitzung der Landesregierung geändert werden. Die Grünen verlangen eine transparente Klärung dieser Fragen, um den Kubaturbonus nicht zur Spekulationsblase aufzublähen.

Bozen, 24. Mai 2011
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

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