Renate Holzeisen zu „Dolomiten“-Artikel

Diffamierungskampagne der Dolomiten – wahrscheinliche Hintergründe – Eröffnung von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof

Ich nehme an, Sie haben den mir in der Ausgabe der Dolomiten vom 8./9./10. April 2012 zu teil gewordenen Artikel gelesen.

Abgesehen davon, dass ich deshalb gegen den verantwortlichen Chefredakteur (der Artikel war nicht unterzeichnet) etc. Strafanzeige erstatten werde, ist die konkrete Ursache dieser zu offensichtlich als reine rufschädigende Aktion gegen mich gestartete Kampagne (es fehlt sowohl die journalitische news, als auch die Aktualität noch ein rechtswidriges Verhalten meinerseits – umgekehrt werde ich in den Dolomiten totgeschwiegen und von Fotos sogar rausretouchiert wenn es etwas aktuelles im Zusammenhang mit meiner Person zu berichten gäbe) möglicherweise in der Eröffnung durch die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof eines Verfahrens gegen Athesia wegen möglicher rechtswidrigen Bezugs von Staatsbeiträgen (Legge sull’Editoria) zu suchen.

Und zwar hat die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof aufgrund meines veröffentlichten Protestschreibens an die Präsidenten der Steuerkommission von Bozen (im Zusammenhang mit Beisitz von Ebner im Zuge der Eröffnung des Steuergerichtsjahres) und der darin enthaltenen Informationen über die wiederholte Verletzung der Transparenzgesetze durch Athesia bzw. Michl Ebner (z.B. Nichtveröffentlichung über 9 Jahre bis 2008 der Aktionärsliste im Handelsregister) ein Verfahren zur Ermittlung des möglichen Nichtvorhandenseins der Voraussetzungen für den Erhalt der Staatsbeiträge im Medienbereich eingeleitet. Das Beitragsgesetz sieht eine rigorose Offenlegung der Gesellschafterverhältnisse? des um Beitrag ansuchenden Medienunternehmens vor. Athesia Druck srl hat als einzige und daher kontrollierende Gesellschafterin die Verlagsanstalt Athesia AG, die über viele Jahre hinweg (in denen die Athesia Druck jährlich Staatsbeiträge in Millionen Euro erhalten hat) die Gesellschafterliste rechtswidrig nicht veröffentlicht.

Was das für Athesia und die „katho-scheinheiligen“ Brüder (die eine Osterausgabe des mit öffentlichen Mitteln de facto finanzierten Blattes verwenden um eine verhasste Kritikerin gerade dieser ihrer seit Jahrezehnten gegen alle ihnen im Weg stehenden zu teil werdenden Vorgehensweise zu diffamieren) bedeuten würde, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof, die durch mein Protestschreiben an die Steuerkommissionspräsident?en, zustande gekommen sind, zu konkreten Ergebnissen führen, liegt auf der Hand. Athesia müsste Beträge in Millionen Höhe zurückzahlen, Strafen bezahlen und Ebner wäre als Handelskammperpräsident defintiv nicht mehr zu halten.

Aus diesem Hintergrund und wohl auch aus dem Umstand, dass am 19. April 2012 eine Strafverhandlung betreffend Michl Ebner vor dem Landesgericht Bozen stattfindet, in der ich einen ehemaligen Kleinaktionär, der Michl Ebner wegen des Versuchs des schweren Betrugs angezeigt hat (der Betrug wurde letztendlich dadurch abgewendet, weil dieser Kleinaktionär sich rechtzeitig meiner Dienste bedient hat), ist das Paradebeispiel an grobem Medienmissbrauch (den die scheinheiligen Brüder seit Jahrzehnten systematisch begehen) und die kurz bevorstehende Hintelegung und Veröffentlichung des Urteils des Kassationsgerichtshofes im von der SEL AG, der SELFIN srl und der Autonomen Provinz Bozen (auf öffentlich in der Tageszeitung kundgetanenen Empfehlung von RA Brandsätter) eingeleiteten Verfahrens gegen das Urteil des Staatsrates betreffend Einsichtnahme in die SEL-Verträge (Verhandlung hatte am 31.01.2012 stattgefunden) zu erklären.

RA DDr. Renate Holzeisen
09.04.2012

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