Fraktionsverwaltungen und Rechnungshof: Der „geschenkte“ Fischteich

TZ, 11.05.2012

Der Vorstand der Fraktionsverwaltung Antholz-Niedertal wird vor den Rechnungshof zitiert, weil er dem Fischereiverein Rasen-Antholz einen ungerechtfertigten Vorteil in der Höhe von 93.750 Euro verschafft haben soll. In Form von Schotter, Holz und niedriger Pacht.

von Thomas Vikoler

Es ist eine schöne Sache für Alt und Jung. „Jeder wird seine Freude an dem Fischteich haben.“ Mit diesen gut gewählten Worten verteidigte Josef Burger vor knapp fünf Jahren das umstrittene Projekt. Burger war damals Vorsitzender der Fraktionsverwaltung Antholz Niedertal und schwärmte vom hohen Erholungs- und Freizeitwert des geplanten Fischteichs. Nebenbei war Burger auch Mitglied des Fischereivereins Rasen-Antholz, der den künstlichen Weiher bauen sollte. Und nun hat Burger ein ernsthaftes Problem: Für den 25. Mai ist er zusammen mit den übrigen Mitgliedern der damaligen Fraktionsverwaltung (Christian Auchentaller, Franz Leopold Zingerle, Erich Zingerle, Hubert Pallhuber und Paul Arnold) vor den Rechnungshof in Bozen zitiert. Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof fordert von den (Ex)Verwaltern der Eigenverwaltung der bürgerlichen Nutzungsrechte insgesamt 93.750 Euro Schadenersatz. Sie ist der Ansicht, dass die Fraktionsverwalter dem Fischereiverein einen finanziellen Vorteil in dieser Höhe verschafft haben.

Das Projekt zur Errichtung eines Fischteichs in einem Waldstück in Antholz-Niedertal war von Anfang an umstritten. Bürger der Gemeinde beklagten den Verlust einer Erholungszone, der nun exklusiv für einen Verein mit 40 Mitgliedern reserviert würde. 2007 wurde der Teich tatsächlich gebaut, argwöhnisch beäugt von der Landesverwaltung. Sie war es, die den Rechnungshof über Burgers Interessenskonflikt und die sonderbare Finanzierungsform informierte. Suspekt war der Landesverwaltung etwa die ausgesprochen niedrige Jahrespacht von hundert Euro, die der Fischereiverein jährlich an die Fraktionsverwaltung zahlen musste. Laut Berechnungen des Vermögensamtes des Landes müsste die Pacht 1.451 Euro jährlich betragen.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof fordert nun von den Fraktionsverwaltern den Differenzbetrag für die Jahre 2006-2010 ein, insgesamt 6.750 Euro. Nicht schenken dürfen hätte die Eigenverwaltung dem Fischereiverein auch  das Aushubmaterial aus dem Fischteich. Auf dem Areal befand sich nämlich, was offenbar allen Beteiligten bekannt war, hochwertiger Schotter, der vom Fischereiverein weiterverkauft wurde. Und da gibt es noch die 35.000 Kubikmeter Holz aus der Schlägerung auf dem Areal, auf dem sich heute der Fischteich befindet. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Wert der beiden „Geschenke“ an den Fischereiverein auf 86.000 Euro. Bei der Verhandlung am 25. Juni werden die Mitglieder der Eigenverwaltung vom Anwalt Meinhard Durnwalder vertreten.

 

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